top of page

Finde den passenden

BGB AT Fall

FÄLLE MIT LÖSUNGEN

BGB AT - no background.png

BGB AT Fälle - Anfänger

Themenkomplexe: Vertragsschluss, Anfechtung

Themenkomplexe: Geschäftsfähigkeit, Vertragsschluss, Stellvertretung

Themenkomplexe: Vertragsschluss, Einigung, Angebot/Antrag und Annahme

Themenkomplexe: Vertragsschluss, Einigung, Angebot/Antrag und Annahme

Themenkomplexe: Vertragsschluss, Angebot/Antrag und Annahme, Wirksamwerden von Willenserklärungen

Themenkomplexe: Verjährung §§ 194 ff. BGB

BGB AT Fälle - kombiniert mit anderen Rechtsgebieten

Themenkomplexe: Erfüllung, Geschäftsfähigkeit, Aufrechnung

Themenkomplexe: -

Themenkomplexe: Aufrechnung, Vertragsschluss, Schadensrecht, Kauf

Themenkomplexe: Aufrechnung, Vertragsschluss, Sittenwidrigkeit, Rücktritt, Kauf

Themenkomplexe: Vertragsschluss, Erfüllung

Themenkomplexe: Geschäftsfähigkeit, Besitzschutz, Eigentumserwerb nach § 929 S. 1 BGB, Gutgläubiger Erwerb nach den §§ 932 ff. BGB

Themenkomplexe: Vertragsschluss, Kaufmännisches Bestätigungsschreiben (KSB)

Themenkomplexe: AGB-Kontrolle, Bestandteile einer Willenserklärung

Themenkomplexe: Stellvertretung, Minderjährigkeit, Abtretung, Unmöglichkeit

Themenkomplexe: Schwarzarbeit, Verbotsgesetz, Werkvertrag, Bereicherungsrecht

Themenkomplexe: Stellvertretung, vertraglicher Schadensersatzanspruch, Herausgabeansprüche

Themenkomplexe: Kündigungsschutzklage, Betriebsratsanhörung gemäß § 102 Abs. 1 S. 1 BetrVG, Präklusion gemäß § 626 Abs. 2 BGB, Ultima-Ratio-Prinzip, Prognoseentscheidung, Fristberechnung nach §§ 187 ff. BGB

Fiese Zivilrechtprofs. hassen diesen Trick.

oranger_background klein.jpg

BGB AT Fälle im Fokus

Wir haben für dich BGB AT Klausuren (also Fälle BGB allgemeiner Teil) unter die Lupe genommen. Als Studienanfänger:in tauchst du mit Hilfe des Allgemeinen Teils des BGB in dein Jurastudium ein.
Aber wie fängst du an? Woran musst du denken? Und was erwartetet dich in einer BGB AT Klausur überhaupt? Wir haben die Antworten und helfen dir, einen Überblick zu finden:

Die BGB AT Klausur/der BGB AT Fall

Ein BGB AT Lehrbuch oder BGB AT Skript wird dich am Anfang vermutlich erschlagen. Das A und O einer erfolgreichen Anfängerklausur im BGB AT ist, dass du dich im BGB AT Fall auskennst, dass du weißt, wie du dich im Gutachten orientierst und was für Themen und Probleme in einem BGB AT Fall auf dich zukommen können. 

Welche Themen, welche Fallkonstruktionen und welche Probleme warten in einem BGB AT Fall auf dich?

Gute BGB AT Klausuren mit Lösungen, bzw. BGB AT Fälle mit Lösungen, mit denen du effizient lernen und dich perfekt auf deine Klausur vorbereiten kannst, sind leider rar. Daher erfährst du im Folgenden mehr über die Fallbearbeitung im BGB AT.

Themenübersicht:

  • Die Herangehensweise an einen BGB AT Fall

  • Der Vertragsschluss in einem BGB AT Fall

  • Rechtshindernde Einwendungen in einem BGB AT Fall 

  • Rechtsvernichtende Einwendungen und rechtshemmende Einreden in einem BGB AT Fall

  • Stellvertretungsrecht in einem BGB AT Fall

Die Herangehensweise an einen BGB AT Fall

Wie finde ich die korrekte Lösung einer BGB AT Klausur?

Es ist so weit! Der BGB AT Sachverhalt liegt vor dir und der Bearbeitervermerk fragt dich: „Wie ist die Rechtslage?“. Der erste BGB AT Fall will also von dir gelöst werden.
 

Als absolute:r Anfänger:in strömen dir nun unwillkürlich folgende Fragen in den Kopf:

Womit fange ich bei einer BGB AT Klausur an? Wie finde ich die richtige Anspruchsgrundlage? Wie funktioniert der Gutachtenstil? Wie formuliere ich einen richtigen Obersatz? Wo finde ich BGB AT Definitionen und wie behalte ich sie alle im Kopf? Wie subsumiere ich richtig? Und wie formuliere ich ein Ergebnis?
 

Der Aufbau der Falllösung (nicht nur eines BGB AT Falls) stellt sich wie folgt dar:

Es ist wichtig, dass du die richtige Anspruchsgrundlagen ermittelst und sie in die richtige Reihenfolge bringst. Hierbei helfen dir ein BGB AT Schema, sowie ein Schema zur Prüfungsreihenfolge der Anspruchsgrundlagen. 

Für den nächsten Schritt sollte dir der allgemeine Anspruchsaufbau einer Juraklausur bekannt sein – dies gilt wiederum nicht nur für BGB AT Fälle:

Der Anspruch muss entstanden sein, d.h. die Voraussetzungen der Anspruchsnorm müssen positiv vorliegen und gleichzeitig dürfen keine Nichtigkeitsgründe (= rechtshindernde Einwendungen) existieren. Es dürfen keine Erlöschensgründe (= rechtsvernichtende Einwendungen) vorliegen.  Und es dürfen keine (rechtshemmenden) Einreden vorliegen, d.h. der Anspruch muss durchsetzbar sein.
 

Diese Prüfungsreihenfolge ist in juristischen Klausuren – beachte: nicht nur bei BGB AT Fällen – unbedingt einzuhalten.

Der Vertragsschluss in einem BGB AT Fall

Die Einigung, bzw. der Vertragsschluss, zwischen A und B richtet sich nach den §§ 145 ff. BGB. In diesen BGB AT Normen finden sich Antrag und Annahme (auch Angebot und Annahme) wieder. Eine Einigung kommt dann zustande, wenn die beiden Willenserklärungen, Angebot und Annahme, inhaltlich übereinstimmen. Ein solcher Konsens bedeutet, dass sich zwei bereits ausgelegte Willenserklärungen bezüglich aller Punkte, die nach der Erklärung auch nur einer Partei getroffen werden sollen, inhaltlich decken.
Zunächst taucht im BGB AT Fall also ein sogenanntes Angebot gemäß § 145 BGB des A auf, das durch die Annahme des B ergänzt werden muss, damit es in dem Fall zu einem Vertragsschluss kommt [
Schweigen ist Silber, Reden ist Gold; Zu jung für einen Laptop?]. Bei Angebot und Annahme handelt es sich um empfangsbedürftige Willenserklärungen. Die Willenserklärung unterscheidet sich von der Meinungs- oder Willensäußerung dadurch, dass sie auf die Herbeiführung einer privatrechtlichen Rechtsfolge gerichtet ist.
Diese Willenserklärungen enthalten wiederum einen äußeren Erklärungstatbestand (das Erklärte = objektiver Tatbestand Willenserklärung [
Ein Gruß mit Folgen; Sören der Schnäppchenjäger]), der den äußeren Handlungswillen, den äußeren Erklärungswillen (Rechtsbindungswillen) sowie den äußeren Geschäftswillen beinhaltet, und einen inneren Erklärungstatbestand (das Gewollte = subjektiver Tatbestand Willenserklärung [Ein Gruß mit Folgen; Sören der Schnäppchenjäger]), der den inneren Handlungswillen und den inneren Erklärungswillen mit einschließt. Ob die verschiedenen Bestandteile im BGB AT Fall gegeben sind, ist im Zweifel durch Auslegung von den Willenserklärungen [Ich nehme dich beim Wort] zu ermitteln.
Sodann muss in der BGB AT Klausur geprüft werden, ob die
Willenserklärungen wirksam geworden sind. Diese Prüfung beinhaltet die Abgabe einer Willenserklärung, den Zugang der Willenserklärung (beachte den Zugang unter Abwesenden, § 130 Abs. 1 S. 1 BGB) und es darf kein Widerruf vorliegen.
Notwendiger Mindestinhalt sind hierbei stets alle wesentlichen Vertragsbestandteile (essentialia negotii). 
In einem BGB AT Fall musst du im Rahmen der
Annahme unbedingt beachten, dass diese auch rechtzeitig ergangen sein muss (Rechtzeitigkeit der Annahme, § 147 BGB).
Besonderheiten ergeben sich im Rahmen einer AGB Prüfung, bzw. dann, wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen mit in den BGB AT Fall einbezogen wurden und im Rahmen eines Kaufmännischen Bestätigungsschreibens [
Schweigen ist Silber, Reden ist Gold]. 

Rechtshindernde Einwendungen in einem BGB AT Fall

Weitere Hürden eines BGB AT Falls sind rechtshindernde Einwendungen. Eine solche rechtshindernde Einwendung oder ein spezielles Problem im Rahmen der rechtshindernden Einwendungen kann dir in einem BGB AT Fall in verschiedenen Formen begegnen, etwa: 

Die Rechtsnatur der Anfechtung, d.h. die Antwort auf die Frage, ob die Anfechtung eine rechtsvernichtende, oder eine rechtshindernde Einwendung darstellt, da sie ein Rechtsgeschäft rückwirkend (ex tunc) vernichtet, vgl. § 142 Abs. 1 BGB, ist umstritten. Herrschend ist, sie in einer BGB Klausur als rechtsvernichtende Einwendung, also unter dem Prüfungspunkt „Anspruch erloschen“, zu prüfen.

Stellvertretungsrecht

Nicht selten wird in einen Klausurfall ein echter BGB AT Klassiker, die Stellvertretung, eingebaut.
 

Im Stellvertretungsrecht ist es besonders wichtig, genau und präzise zu arbeiten und kleinlich drauf zu achten welche Person was wann gegenüber wem gesagt oder getan hat. Abzugrenzen ist die Stellvertretung in einen BGB AT Fall stets von der Botenschaft. 
 

Grundprinzipien der Stellvertretung sind das Abstraktionsprinzip, das Repräsentationsprinzip, § 166 Abs. 1 BGB sowie das Offenkundigkeitsprinzip [Die Mädchenschule und das Toilettenpapier], § 164 Abs. 1 BGB.
 

Achte in einer BGB AT Klausur, in die eine Stellvertretungskonstellation eingebaut ist, immer darauf, dass die Vertretungsmacht (das Außenverhältnis) und das zugrundeliegende Rechtsgeschäft (das Innenverhältnis) zu trennen und grundsätzlich voneinander unabhängig sind. 
Wenn in einem BGB AT Fall eine Person für eine andere handelt, dann denke zusätzlich daran, dass der Stellvertreter erkennbar in fremden Namen auftritt, andernfalls wird er selbst verpflichtet, § 164 Abs. 2 BGB. Ein Sonderfall stellt in solchen BGB AT Fällen das Handeln unter fremden Namen dar. 
Auch an dieser Stelle der BGB AT Klausur ist es enorm wichtig, dass du das Schema der Stellvertretung kennst und dich innerhalb des BGB AT Falls dran entlang hangeln kannst. Unter den Voraussetzungen der Stellvertretung befindet sich die Zulässigkeit der Stellvertretung, die Abgabe einer eigenen Willenserklärung im fremden Namen, § 164 Abs. 1 BGB, das Handeln im Rahmen der Vertretungsmacht, die Formfreiheit gem. § 167 Abs. 2 BGB und kein Ausschluss der Vertretung. 
Erinnere dich in einem BGB AT Fall mit Stellvertretungsrecht daran, dass der Vertreter im Zeitpunkt der Abgabe der Willenserklärung Vertretungsmacht haben muss. Hier sind nur drei Konstellationen in einer BGB AT Klausur denkbar: Die Vertretungsmacht kraft Rechtsgeschäft, die Vertretungsmacht kraft Gesetzes und die Vertretungsmacht kraft Rechtsscheins [
Zu jung für einen Laptop?]. Hierrunter fallen u.a. die Duldungsvollmacht sowie die Anscheinsvollmacht.
Ein Themenkomplex, der den Anfänger:innen zeigt, dass sie keinen Anfänger:innen im BGB AT mehr sind, ist die Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht, § 179 Abs. 1 BGB. Wenn dir diese Konstellation in einem BGB AT Fall begegnet, weißt du, dass du die Kirsche auf dem Sahnehäubchen erreicht hast. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie dir in einer BGB AT Klausur seltener begegnet. Gerade die Konstellation der Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht sollte dir für die Fallbearbeitung einer BGB AT Klausur geläufig sein.

Fazit

Die Problemfelder und Konstellationen im Rahmen eines BGB AT Falls sind riesig. Anhand von gängigen Schemata und gefestigtem Wissen in Sachen Gutachtenstil und Fallbearbeitung, kannst du im Bearbeiten von BGB AT Fällen jedoch sattelfest werden. 
Die entsprechenden Konstellationen lernst du am besten abstrakt und beginnst sodann einen BGB AT Fall nach dem nächsten zu bearbeiten, sodass sich die Probleme im BGB AT einschleifen und dir eine BGB AT Klausur keine Kopfschmerzen mehr bereiten kann.
Bei der Anzahl der BGB AT Klausuren, die du als Klausurtraining schreibst – egal ob AG Fälle im BGB AT, Altklausuren im BGB AT oder BGB AT Fälle aus dem Internet –, sind dir keine Grenzen gesetzt. Also worauf wartest du? Ran an deinen nächsten BGB AT Fall!

bottom of page